Differdingen

Differdingen
KantonMinett
Einwohnerzahl30.364(2024)
Höhe267 m
Lagekarte von Luxemburg
Lagekarte von Luxemburg
Differdingen

Differdingen (luxemburgisch Déifferdeng, französisch Differdange) ist eine Stadt in Luxemburg.

Hintergrund

Die von der Stahlindustrie geprägte Stadt ist bevölkerungsmäßig die drittgrößte im Großherzogtum. Sie liegt im Dreiländereck Luxemburg - Frankreich - Belgien rund 15km von der Hauptstadt Luxemburg Stadt entfernt. Von den Bewohnern sind über 50% Ausländer.

Anreise

Mit dem Flugzeug

  • Der 1 Flughafen Luxemburg (IATA: LUX) ist schnell erreicht.

Mit der Bahn

Bahnverbindung nach Luxemburg Stadt und nach Longwy (Frankreich).

Mit dem Bus

Auf der Straße

Von Luxemburg Stadt führt die luxemburgische Autobahn A 4 nach Differdingen. Aus dem nördlichen Saarland erreicht man die Stadt über die Bundesautobahn 8, die Moselbrücke bei Schengen und die anschließende luxemburgische Autobahn A 13. Vom französischen Longwy ist es nur ein Katzensprung über die Grenze.

Mit dem Schiff

Die Mosel ist schiffbar. Nächste Anlegemöglichkeit in Schengen.

Mobilität

Sehenswürdigkeiten

Schloss Differdingen
Die ehemalige Generatorhalle in Fond de Gras
  • 1 Schloss Differdingen (Déifferdenger Schlass) . heute Zweigstelle der Miami University.
  • 2 Fond de Gras . Frühere Erzumladestation mit Museumsbahnen - "Train 1900" und "Minièresbunn", Teil der Europäischen Route der Industriekultur
  • 3 Giele Botter . ehemaliges Tagebaugebiet, jetzt Teil des Naturschutzgebiets Prenzebierg.

Aktivitäten

Einkaufen

  • 1 Delhaize, 19 Rue du chemin de Fer, L-4556 Differdange. Tel.: +352 58 46 44. Geöffnet: 07:30-19:00 (Sonntag geschlossen).

Küche

Nachtleben

Unterkunft

Sicherheit

Gesundheit

Praktische Hinweise

Ausflüge

Longwy, Porte de France
  • 4 Zitadelle von Longwy (enceinte de Longwy) . von Vauban angelegte Festung kurz hinter de französischen Grenze.

Literatur

Dieser Artikel wurde von Wikivoyage herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.