Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler e. V. (VDV) ist die von DFB und DFL offiziell anerkannte Gewerkschaft für Fußballprofis in Deutschland. Sie vertritt als Spielergewerkschaft die Interessen der Profis und unterstützt ihre mehr als 1.400 Mitglieder mit professionellen Serviceleistungen in den Bereichen Recht, Vorsorge, Absicherung, Bildung, Berufsplanung, Medizin, Sportpsychologie und Wettbewerbsintegrität. Mitglied können auch Jugendspieler ab dem 14. Lebensjahr sowie im Ausland spielende und ehemalige Fußballprofis werden beziehungsweise bleiben. Zudem führt die VDV in jedem Sommer ein Proficamp als Trainingslager und Jobsprungbrett für vertragslose Spieler durch.
Gründung
Der Verein wurde am 15. Juni 1987 in Offenbach am Main von den damaligen Profifußballern Benno Möhlmann, Ewald Lienen und Frank Pagelsdorf gemeinsam mit Kollegen wie Guido Buchwald, Florian Gothe, Charly Körbel, Bruno Labbadia oder Stefan Lottermann gegründet. Er sollte als Interessenvertretung von Profifußballern für Profifußballer dienen. Dies galt (zunächst) insbesondere für die Bereiche Arbeits- und Vertragsbedingungen, Unabhängigkeit und Mitbestimmung, die Demokratisierung des Fußballsports sowie insgesamt dahingehend, den Spielern eine gemeinsame Stimme gegenüber den Vereinen und Verbänden zu geben.
Mitgliedschaft
Mitglieder der VDV können ausschließlich natürliche Personen werden, die einer Beschäftigung als Fußballprofi in einer deutschen Profiliga nachgehen, diese nachweislich anstreben oder in der Vergangenheit nachgegangen sind. Die genauen Bedingungen der Mitgliedschaft lauten:
„Ordentliche aktive Mitglieder der VDV können alle Personen werden, die bei einem Verein des DFB, eines ihm angehörenden Regional- oder Landesverbandes oder des DFL Deutsche Fußball Liga e. V. oder einer Tochtergesellschaft eines solchen Vereins gegen Entgelt als Fußballspieler beschäftigt sind oder nachweislich eine derartige Beschäftigung anstreben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit bereits ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis begründen konnten.“
„Personen, die in der Vergangenheit im Sinne des vorstehenden Absatzes 3 gegen Entgelt als Fußballspieler beschäftigt waren und ihre sportliche Laufbahn endgültig beendet haben, können lediglich ordentliche passive Mitglieder werden.”
Mit der endgültigen Beendigung der Profikarriere werden aktive automatisch zu passiven Mitgliedern. Ehemalige Profispieler können nur als passives Mitglied in die VDV eintreten. Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es Ehrenmitglieder. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Organe und Struktur
Die Organe der VDV sind die Spielerversammlung, das Präsidium und der Spielerrat.[1]
Spielerversammlung
Die Spielerversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern der VDV, ist deren höchstes Gremium und hat mindestens einmal im Jahr stattzufinden.
Stimmberechtigt sind nur die bei Mannschaften der Profiligen (Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und Regionalligen) beschäftigten ordentlichen aktiven Mitglieder. Diese wählen mannschaftsweise und eigenständig für eine Saison Delegierte, welche für sie das Stimmrecht wahrnehmen. Dabei entsendet jedes Team mit VDV-Mitgliedern mindestens einen Vertreter, alle fünf Mitglieder kommt ein weiterer Vertreter hinzu. Wenn zwei Mannschaften eines Vereins in den obersten vier Spielklassen spielen, wählen diese getrennt und unabhängig voneinander.
Zu den Aufgaben der Spielerversammlung gehören unter anderem die Wahl, Abberufung und Entlastung des Präsidiums, gegenüber dem sie weisungsbefugt ist. Des Weiteren fällt sie Beschlüsse über Satzungsänderungen, Beitrags- und Geschäftsordnung sowie hinsichtlich der Verleihung oder Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft und Ehrenpräsidentschaft. Zudem ist sie bezüglich der Aufnahme beziehungsweise des Ausschlusses eines Bewerbers beziehungsweise Mitglieds die Einspruchsinstanz.
Präsidium
Zum Präsidium gehören als stimmberechtigte, gewählte Mitglieder der Präsident, zwei Stellvertreter und der Schatzmeister. Die Aufgaben des Präsidiums sind die Vertretung und Leitung der VDV sowie – vorbehaltlich der Zuständigkeit eines Geschäftsführers – die Führung ihrer laufenden Geschäfte. Dazu gehören insbesondere Aufstellung des Jahresabschlusses und Erstellung des Jahresberichts, Mitarbeit in Gremien und Verbänden, Pressearbeit, Tarifverhandlungen sowie die Beschlussfassung über Mitgliedschaften.
Aktueller Präsident ist Carsten Ramelow, die Vizepräsidenten sind Maik Franz und Chiquinho. Schatzmeister und Justiziar ist Dr. Frank Rybak.
Spielerrat
Dem Spielerrat gehören bis zu vier Spieler der Bundesliga, bis zu drei Spieler der 2. Bundesliga, bis zu zwei Spieler der 3. Liga sowie bis zu jeweils einem Spieler der fünf Regionalligen an.
Die Mitglieder des Spielerrates werden vom Präsidium im Einvernehmen mit den verbliebenen Mitgliedern des Spielerrats berufen. Der Spielerrat berät das Präsidium und leistet Öffentlichkeitsarbeit.
Die derzeitigen Mitglieder des Spielerrates sind Robin Himmelmann, Sebastian Schonlau, Adriano Grimaldi, Daniel Heber und Tim Knipping.
Weitere Strukturen
Die Geschäftsführung der VDV besteht aus Ulf Baranowsky (Vereinigung der Vertragsfußballspieler e. V.) und Heinz Niggemeier (VDV Wirtschaftsdienste GmbH). Die VDV unterhält eine Geschäftsstelle in Gelsenkirchen, gleichzeitig Sitz der VDV Wirtschaftsdienste GmbH. Ein Team von vier Teambetreuern betreut VDV-Mitglieder und Mannschaften vor Ort. Seit 2003 führt die VDV in den Sommermonaten das VDV-Proficamp, ein Trainingscamp für vereinslose Profis durch. In diesem Rahmen finden unter professionellen Bedingungen und der sportlichen Leitung des langjährigen Bundesligatrainers Peter Neururer neben Mannschaftstraining und Leistungsdiagnostik auch Testspiele gegen hochklassige Gegner statt.
Aufgaben und Wirken
VDV-Trainingslager für vereinslose Spieler 2025. Trainer: Thorsten Albustin, Karsten Hutwelker, Peter Neururer
Aufgabe und Zweck des Vereins sind die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder sowie des Fußballsports im Allgemeinen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Verbänden, Vereinen, Spielervermittlern und Journalisten. Im deutschen Arbeitsrecht ist die VDV eine typische Funktionselite. Die VDV ist nicht Mitglied der FIFPro – internationaler Verband der Spielergewerkschaften und die Interessenvertretung gegenüber der UEFA und der FIFA – unter anderem weil mit der Mitgliedschaft in der FIFPro eine Übertragung von Persönlichkeitsrechten der Mitglieder der VDV einhergehen würde. Für die Mitglieder werden verschiedene Unterstützungs- und Serviceleistungen angeboten – beispielsweise das VDV-Proficamp für vereinslose Spieler, (arbeits-)rechtliche Unterstützung, Laufbahnberatung, Hilfestellung bezüglich Alters- und Gesundheitsvorsorge sowie sportmedizinischer und sportpsychologischer Support.
Die VDV war an zahlreichen Verbesserungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen im deutschen Profifußball beteiligt. Dazu zählen unter anderem die Mitwirkung an der Durchsetzung der Ablösefreiheit nach Vertragsende (Bosman-Urteil), die Einführung verpflichtender Herzuntersuchungen im Lizenzbereich, erweiterte Transfermöglichkeiten für vereinslose Profis sowie die Sicherung verschiedener Zahlungsansprüche (zum Beispiel Urlaubsentgelt). Die VDV war zudem Mitinitiatorin des DFB-VDV-Versorgungswerks sowie der zentralen sportpsychologischen Anlaufstelle für sportpsychologische Betreuung und etablierte die Bundesliga-Auswahl „VDV 11“. Sie wirkte an Präventionsmaßnahmen gegen Wettmanipulation und Doping mit, setzte die Anti-Match-Fixing-Schulungspflicht durch und trug dazu bei, die gesetzliche Unfallversicherung für bezahlte Mannschaftssportler in ihrer bestehenden Form zu erhalten.
Weitere Initiativen gelten der fortschreitenden Demokratisierung des Fußballsports, der Auseinandersetzung mit Rassismus, Diskriminierung und Gewalt im Fußball sowie der Dopingbekämpfung. Im Zusammenhang mit letzterem bezeichnet die VDV es als eine ihrer zentralen Aufgaben, die „Gesundheit der Spieler und die Glaubwürdigkeit des Fußballs zu schützen“.